FAQs

Eine Übersicht über häufig gestellte Fragen rund um das Fliegen mit kleinen Propellermaschinen. Die ‚Antworten wurden von mir sorgfältig recherchiert und zusammengetragen, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur zu Informativen Zwecken, nicht jedoch zur Flugausbildung gedacht.

Kategorie: Aviation

Die Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz (LAPL, englisch light aircraft pilot licence) ist eine EASA-Konforme Pilotenlizenz, die zum nichtgewerblichen Fliegen von Leichtflugzeugen (LAPL (A)), Hubschraubern (LAPL (H)), Segelflugzeuge (LAPL (S)) und Freiballone (LAPL (B)) berechtigt.[1] Der LAPL ermöglicht gegenüber der höherwertigen Privatpilotenlizenz (PPL) einen einfacheren Erwerb und hat geringere Anforderungen an das medizinische Tauglichkeitszeugnis, jedoch ist das Gewicht des Luftfahrzeugs und die Anzahl der Passagiere gegenüber dem PPL eingeschränkt. Entgegen der Privatpilotenlizenz ist der LAPL nicht Konform mit den Vorgaben der Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), deshalb wird ein LAPL außerhalb der EASA Mitgliedstaaten nicht anerkannt und kann daher außerhalb der EASA Mitgliedsstaaten nicht genutzt werden.